Aktuelles
An die
Hochwürdigsten Herren Vorsitzenden der Bischofskonferenzen
Eminenz,
Exzellenz,
da nun mehr als dreißig Jahre vergangen sind, seit die von
den Mitgliedern des Opus
Angelorum (Engelwerk) vertretenen
Theorien und Bräuche einer Prüfung unterzogen worden sind,
scheint es der Kongregation für die Glaubenslehre
angebracht, die Mitglieder der von Ihnen geleiteten
Bischofskonferenz über die seither eingetretenen
Entwicklungen zu informieren, damit sie besser damit
umgehen können.
I. Die genannte Prüfung fand mit der Veröffentlichung eines
Schreibens über die vom Heiligen Vater am 24. September
1983 approbierten Entscheidungen (AAS 76 [1984] 175-176)
und später mit der Publikation des Dekretes
Litteris
diei vom 6. Juni
1992 (AAS 84 [1992] 805-806) ihren Abschluß.
Diese Dokumente
verfügten im Wesentlichen, daß die Mitglieder des
Opus
Angelorum sich bei der
Förderung der Verehrung der heiligen Engel an die Lehre der
Kirche, an die heiligen Väter und an die Kirchenlehrer
halten müssen und weder die »Namen«, die aus den Frau
Gabriele Bitterlich zugeschriebenen angeblichen
Privatoffenbarungen stammen, gebrauchen noch die aus diesen
angeblichen Offenbarungen hervorgegangenen Theorien in
irgendeiner Weise lehren, verbreiten oder benutzen dürfen.
Darüber hinaus wurden die Mitglieder angehalten, sich
streng an die liturgischen Vorschriften zu halten,
besonders bei der Feier der heiligen Eucharistie. Mit dem
Dekret von 1992 wurde die Umsetzung dieser Anweisungen
einem Delegaten mit besonderen Vollmachten anvertraut, der
vom Heiligen Stuhl ernannt wurde und auch die Aufgabe
erhielt, die Beziehungen zwischen dem Opus
Angelorum und dem
Orden der
Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz
zu
regeln.
In den darauffolgenden Jahren gelang es dem Delegaten, P.
Benoit Duroux OP, die ihm anvertrauten Aufgaben zu
erfüllen. Heute kann man davon ausgehen, daß das
Opus
Angelorum dank des
Gehorsams seiner Mitglieder loyal und treu in
Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche sowie den
liturgischen und kanonischen Vorschriften lebt. Mit
Rücksicht auf das vorgerückte Alter von P. Duroux ist am
13. März 2010 P. Daniel Ols OP zum neuen Delegaten mit
denselben Kompetenzen, die im Dekret vom 6. Juni 1992
beschrieben sind, ernannt worden.
Die Normalisierung der Situation zeigt sich besonders in
den folgenden Punkten: Am 31. Mai 2000 hat die
Glaubenskongregation für das Opus
Angelorum die Formel
einer Weihe an die heiligen Engel approbiert.
Mit Zustimmung der Glaubenskongregation hat dann die
Kongregation
für die Institute des geweihten Leben und die
Gesellschaften des apostolischen Lebens
das
»Statut des Opus
Sanctorum Angelorum« approbiert,
in dem unter anderem die Beziehungen zwischen dem
Opus
Angelorum und dem
Orden der
Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz
geregelt
werden.
Gemäß diesem Statut ist das Opus
Angelorum ein
öffentlicher Verein der katholischen Kirche mit
Rechtspersönlichkeit gemäß can. 313 CIC; dieser Verein ist
nach can. 677 § 2 CIC dem Orden der
Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz
angeschlossen
und steht nach can. 303 CIC unter dessen Leitung.
Zudem sind die Konstitutionen der Schwestern
vom Heiligen Kreuz vom Bischof von
Innsbruck approbiert worden. Schließlich konnte der
Orden der
Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz, dessen
Leitung am 30. Oktober 1993 von der Kongregation
für die Institute des geweihten Lebens und die
Gesellschaften des apostolischen Lebens
ernannt worden
war, Anfang 2009 den eigenen Generaloberen und die
Mitglieder des Generalrates wählen.
Wie sich das Opus
Angelorum heute
darstellt, ist es also ein öffentlicher Verein der Kirche
in Übereinstimmung mit der überlieferten Lehre und den
Weisungen der höchsten Autorität. Es verbreitet die
Verehrung der heiligen Engel unter den Gläubigen, ruft zum
Gebet für die Priester auf, fördert die Liebe zu Christus
in seinem Leiden und die Verbundenheit mit ihm. Es besteht
daher für die Ortsordinarien kein Hindernis lehrmäßiger
oder disziplinärer Art, diesen Verein in ihren Diözesen
aufzunehmen und sein Wachstum zu fördern.
II. Die Glaubenskongregation möchte die Ordinarien freilich
auch darauf aufmerksam machen, daß in den vergangenen
Jahren einige Mitglieder des Opus
Angelorum, darunter
verschiedene ausgetretene oder entlassene Priester
des Ordens der
Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz, die von der
Kongregation erlassenen Normen nicht akzeptiert haben und
gezielt darauf hinarbeiten, das ihrer Auffassung nach
»echte Engelwerk« wiederherzustellen. In dieser Bewegung
wird all das vertreten und praktiziert, was in den
genannten Dokumenten verboten worden ist. Nach dem
Kenntnisstand der Kongregation erfolgt die Werbung für
diese Bewegung, die vom gesunden Weg abweicht und jeglicher
kirchlichen Kontrolle entzogen ist, auf sehr diskrete
Weise; sie präsentiert sich, als ob sie in voller
Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stünde.
Die
Kongregation für die Glaubenslehre bittet deshalb die
Ordinarien, bezüglich solcher Aktivitäten, welche die
kirchliche Gemeinschaft schädigen, wachsam zu sein und sie
zu verbieten, wenn sie davon in der eigenen Diözese
Kenntnis erhalten.
Im Vertrauen
darauf, daß sich die Mitglieder der von Ihnen geleiteten
Bischofskonferenz die hier gegebenen Hinweise zu Herzen
nehmen, verbleiben wir mit besten Grüßen und Segenswünschen
Ihre im Herrn
ergebenen
William
Kardinal Levada
Präfekt
Luis F. Ladaria
SJ
Titularerzbischof
von Thibica, Sekretär
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Kathweb.at Nachrichten:
11.10.2010
Vatikan
billigt Statut für reformiertes Engelwerk
Der neuen
Anerkennung vorausgegangen waren eine Reihe von personellen
Veränderungen und inhaltlichen Reformen
Vatikanstadt
(KAP) Der Vatikan hat
das Statut für die katholische Vereinigung "Engelwerk"
gebilligt, nachdem dieses sich von umstrittenen Lehren und
Praktiken distanziert und gelöst hat. Die Anerkennung als
öffentlicher Verein der katholischen Kirche ist bereits
2008 erfolgt - nachdem Rom schon im Jahr 2000 eine neu
formulierte Formel der Engelweihe approbiert hatte, die mit
der kirchlichen Lehre übereinstimmt, hieß es nun im
Vatikan. Für die Lehren und Praktiken, die auf angebliche
Privatoffenbarungen der Gründerin des Werks, Gabriele
Bitterlich, zurückgehen, gelten jedoch weiterhin die von
der Glaubenskongregation im Juni 1992 verhängten
Maßregelungen und Verbote.
Der neuen Anerkennung vorausgegangen waren eine Reihe von
personellen Veränderungen und inhaltlichen Reformen beim
Engelwerk. Anfang 2009 konnte der Orden der
Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz, dem es angeschlossen
ist und unter dessen Leitung es steht, erstmals seit fast
20 Jahren wieder eigene Wahlen für seine Leitungsspitze
durchführen.
Nach massiver Kritik am Engelwerk hatte der Vatikan die
frühere Leitungsspitze des Ordens abgesetzt und einen
"Sonder-Delegaten" eingesetzt, den Dominikanerpater Benoit
Duroux, einen langjährigen Konsultor der
Glaubenskongregation. Für ihn rückte später sein
Ordensbruder Daniel Ols, Mitarbeiter der
Heiligsprechungskongregation, nach. Auch nach der jüngsten
Wahl von Joachim Welz zum Generalsuperior behält Ols sein
Amt als Sonder-Delegat.
Den verschiedenen Zweigen des Engelwerks gehören nach
kirchlichen Schätzungen rund 100 Priester und 400
Ordensfrauen an. Zuverlässige Angaben über die Zahl von
Laien-Anhängern oder Sympathisanten liegen nicht vor.
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kath.net Aritkel (Auszug):
11.10.2010
Der
Vatikan hat das "Engelwerk" dem Orden der Regularkanoniker
vom Heiligen Kreuz angeschlossen. Die Privatoffenbarungen
von G. Bitterlich bleiben weiterhin verboten - Der
"Spiegel" machte daraus einen "Aufreger"
Innsbruck (kath.net)
"Erzkonservativer
Geheimbund - Vatikan erteilt Engelwerk seinen Segen". So
titelte der "Spiegel-Online" am vergangenen Samstag und
verbreitete die Meldung, dass der Vatikan die
"Geheimlehren" des Opus Angelorum anerkannt habe. Das
Engelwerk selber möchte den Spiegel-Bericht gar nicht
kommentieren, da dieser "böswillig und niveaulos" sei, wie
ein Sprecher gegenüber kath.net mitteilte.
Das Werk verweist allerdings darauf, dass das Dekret vom 6.
Juni 1992 - damals hatte der Vatikan die
Bitterlich-Schriften verboten - nach wie vor nicht
zurückgenommen worden ist und dies weiterhin seine
Gültigkeit habe. Dies betrifft insbesondere die Teile der
Privatoffenbarung von Mutter Gabriele Bitterlich, die nicht
von der Hl. Schrift und der Tradition der Kirche belegbar
sind. So sei weiterhin die Verwendung großer Teile der
Privatoffenbarung untersagt. Daran halte man sich auch.
Der Sprecher teilte auch mit, dass trotz des Dekretes vom
6. Juni 1992 bereits im Jahre 2000 die Glaubenskongregation
eine Weihe an die hl. Engel approbiert habe. Sie gründet
auf der durch Schrift, Tradition und kirchlichem Lehramt
bezeugten allgemeinen Offenbarung Gottes und enthält die
wesentlichsten Aspekte der Spiritualität des Werkes der hl.
Engel. Das im Jahr 2008 vom Heiligen Stuhl approbierte
Statut des Werkes der hl. Engel bezieht sich auf Pkt V. des
Dekretes von 1992. Dort geht es allerdings nur darum, die
Beziehungen zwischen dem Opus Angelorum und dem Orden der
Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz zu klären und zu
regeln. Damit ist das Werk der Hl. Engel eine vom Hl. Stuhl
anerkannte kirchliche Bewegung und gemäß can. 677, §2 dem
Orden der Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz angeschlossen
und wird im Sinnen von Can. 303 von diesem Orden geleitet
werde. Der Sprecher des Engelwerks betonte, dass dies
geschehen sei, weil sich das Werk eben gerade an die
kirchlichen Auflagen gehalten habe und sich
selbstverständlich auch weiterhin an diese halten werde.
Der "Spiegel" zitierte offensichtlich aus dem Brief des vom
Vatikan neu ernannten Delegaten, P. Daniel Ols O.P, vom 10.
März 2010, der in einem Schreiben an die Mitglieder des
"Engelwerks" veröffentlich wurde. In dem kath.net
vorliegenden Schreiben heißt es unter anderem auch: "Unser
neuer Hochw. Delegat, P. Ols, O.P., erwähnt in diesem
Schreiben zuerst die positive Entwicklung, welche unsere
Bewegung seit dem Dekret der Glaubenskongregation im Jahre
1992 durchgemacht hat. Dem klugen und umsichtigen Vorgehen
der kirchlichen Stellen entspricht seitens des Werkes der
hl. Engel eine Gelehrigkeit und ein den kirchlichen
Anweisungen gehorsames Verhalten, das sicherlich nicht
immer leicht gewesen ist, aber von GOTT gesegnet wurde und
geistliche Früchte mit sich bringt. Die Kirche schenkt uns
wieder Vertrauen. Ein herzliches Vergelt’s GOTT will ich
hier allen Mitgliedern sagen, die diesen Weg mit uns
gegangen sind! Für uns eine Freude, aber zugleich auch
Vertrauensvorschuss und Auftrag ist die Genehmigung des
Statuts des Opus SS. Angelorum durch den Hl. Stuhl. Damit
hat die Mutter Kirche das Werk der heiligen Engel in ihren
Schoß aufgenommen. Gemäß diesem Statut ist das OA eine
„kirchliche Bewegung“, die im Sinne von can. 303 vom
Kreuzorden geleitet wird (vgl. Art. 6). Der Sitz dieser
Bewegung befindet sich in der Casa Santa Maria degli Angeli
in Rom."
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Stellungnahme
des Kreuzordensklosters St. Petersberg zur Anerkennung der
Statuten des Werkes der hl. Engel
11.10.2010
Das Dekret vom 6. Juni 1992 ist nicht zurückgenommen
worden, es hat weiterhin seine Gültigkeit. Dies betrifft
insbesondere die Teile der Privatoffenbarung von Mutter
Gabriele Bitterlich, die nicht von der Hl. Schrift und der
Tradition der Kirche belegbar sind. So ist weiterhin die
Verwendung großer Teile der Privatoffenbarung untersagt und
wir halten uns auch daran.
Trotz des Dekretes vom 6. Juni
1992 hat uns die Glaubenskongregation eine Weihe an die hl.
Engel im Jahr 2000 approbiert. Sie gründet auf der durch
Schrift, Tradition und kirchlichem Lehramt bezeugten
allgemeinen Offenbarung Gottes und enthält die
wesentlichsten Aspekte der Spiritualität des Werkes der hl.
Engel.
Das im Jahr 2008 vom Heiligen Stuhl approbierte
Statut des Werkes der hl. Engel bezieht sich auf Pkt. V.
des Dekretes von 1992 wo es darum geht die Beziehungen
zwischen dem Opus Angelorum und dem Orden der
Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz zu klären und zu
regeln.
Das Werk der hl. Engel ist nun eine vom Hl. Stuhl
anerkannte kirchliche Bewegung, ist gemäß can. 677, §2 dem
Orden der Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz angeschlossen
und wird im Sinnen von can. 303 von diesem Orden
geleitet.
Wie Sie schreiben, ist diese Anerkennung möglich
geworden, weil wir uns an die kirchlichen Auflagen gehalten
haben und selbstverständlich diese auch weiterhin halten
werden.